AGB für Besucher

der SUPERBOOTH Veranstaltungen (Superbooth Berlin GmbH - nachfolgend "Veranstalter" genannt) - Stand 14.01.2025

 

1. TICKETS

  1. Mit Kauf eines Tickets für SUPERBOOTH werden der Ticketkäufer sowie der Veranstalter Vertragspartner. Der Eintritt zu SUPERBOOTH ist limitiert. TixforGigs (Fluffy Clouds GmbH & Co. KG) ist beauftragter Ticket-Partner des Veranstalters und führt sämtliche Zahlungsdienstleistungen aus.
  2. Die erworbene Eintrittskarte darf nicht weiterverkauft werden. Auch eine Verwendung zu Verlosungszwecken und/oder zur Durchführung von Gewinnspielen ist ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt. Ein Verstoß führt zum entschädigungslosen Verlust der Eintrittsberechtigung.
  3. Bei Verlust des Tickets erfolgt kein Ersatz.

2. ZUTRITT, VERHALTEN UND SICHERHEITSKONTROLLEN

  1. Personen unter 18 Jahren dürfen die Veranstaltung nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten besuchen. Der Veranstalter kann eine Altersprüfung verlangen.
  2. Der Einlass ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte erlaubt, die beim Betreten des Geländes vorgezeigt wird. Im Austausch für das Ticket erhalten Besucher ein farbiges Armband, das während der Veranstaltung getragen werden muss. Das Armband muss vom Besucher auch auf dem Veranstaltungsgelände vorgezeigt werden, wenn das vom Veranstalter eingesetzte Sicherheitspersonal dieses zur Kontrolle verlangt.
  3. Der Zutritt wird verweigert, wenn Personen offensichtlich unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen. Ebenso, wenn Kleidung getragen oder diskriminierendes Verhalten gezeigt wird, die menschenverachtende oder diskriminierende Aussagen bezüglich Geschlechts und Geschlechtsidentität, Ethnie, Religion, Herkunft, Hautfarbe, religiöser Überzeugung, Sexualität, sozioökonomischer Klasse, Behinderung, Körperformen und typen oder Alter signalisiert - Verhaltenkodex in diesem Link einsehbar.
  4. Zutritt auf das Veranstaltungsgelände wird gleichfalls verweigert, wenn verbotene Symbole getragen oder gefährliche Gegenstände wie Glasbehälter, Drohnen, pyrotechnische Gegenstände, Fackeln oder Waffen mitgeführt werden.
  5. Darüber hinaus wird der Zutritt untersagt, wenn Ticketinhaber sich weigern, sich einer Taschen- oder Sicherheitskontrolle durch das vom Veranstalter eingesetzte Sicherheitspersonal zu unterziehen.
  6. Das Mitbringen von Tieren ist untersagt.
  7. Für Ticketinhaber, denen aufgrund der Punkte 2.3 - 2.6 der Zutritt verweigert wird, ist die Rückgabe und Erstattung des Ticketpreises ausgeschlossen. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch ist ebenfalls ausgeschlossen.
  8. Wer das Gelände verlässt, erhält Wiedereinlass, wenn die Eintrittsberechtigung (unbeschädigtes, gültiges und korrekt getragenes Armband) vorgezeigt wird.
  9. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für die Beaufsichtigung von Personen, die aufgrund von geistigen oder körperlichen Beeinträchtigungen eine Betreuung benötigen.

3. HAUSRECHT, VERBOTE

  1. Auf dem Veranstaltungsgelände steht den Veranstalter die Wahrnehmung und Ausübung des Hausrechts jederzeit zu. Den Anweisungen des Veranstalters, von diesen beauftragten Dritten, des Sicherheitspersonals und der involvierten Behörden ist im Vorfeld, während und im unmittelbaren Anschluss an die Veranstaltung stets und unverzüglich Folge zu leisten.
  2. Verkauf und/oder Werbung sind für Besucher auf dem Gelände verboten, es sei denn, sie wurden vorher schriftlich mit dem Veranstalter abgestimmt.
  3. Ein Verstoß gegen diese AGB, Anweisungen des Veranstalters, von diesen beauftragten Dritten oder des Sicherheitspersonals führt zum Verweis vom Veranstaltungsgelände. Im Fall des Verweises besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Der Ticketpreis wird nicht erstattet.

4. VERSCHIEBUNG / VERLEGUNG DER VERANSTALTUNG UND PROGRAMMÄNDERUNG

  1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern oder die Einlasszeiten anzupassen. Besetzungs- und Programmänderungen berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag, zur Rückgabe der Karten oder zur Minderung des Kaufpreises. Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und den Inhalt der Darbietung der Künstler.
  2. Aufgrund höherer Gewalt behält sich der Veranstalter vor, die Veranstaltung zeitlich zu verschieben. Bei Abbruch der Veranstaltung aufgrund behördlicher Anordnung oder höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückvergütung. Sollte eine bereits laufende Veranstaltung abgebrochen werden müssen, kann kein Ersatz gewährt werden.

5. LAUTSTÄRKE, GEHÖRSCHUTZ

  1. Besuchern der Veranstaltung wird empfohlen, geeigneten Gehörschutz mit sich zu führen. Eine Haftung des Veranstalters gegenüber Besuchern für auftretende Hörschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter handelt grob fahrlässig, vorsätzlich oder hat seine Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt.

6. GETRÄNKE UND LEBENSMITTEL

  1. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist untersagt.
  2. Beim Kauf von Speisen und Getränken entstehen vertragliche Beziehungen zum jeweiligen Gastronom, nicht jedoch zum Veranstalter.

7. FOTOS UND TONAUFNAHMEN

  1. Das Fotografieren auf dem Gelände ist nur durch Handys mit Kamerafunktion und nur für den privaten Gebrauch erlaubt.
  2. Jedwede Verwendung von Bild- und Tonaufnahmen zu gewerblichen Zwecken ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters unzulässig. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung ist eine Vertragsstrafe von 10.000 € verwirkt. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.
  3. Während der Veranstaltung werden zahlreiche Foto- und Filmaufnahmen angefertigt, die potenziell zum Zwecke der Veranstaltungsberichterstattung, Nachberichterstattung und allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit in verschiedenen Medien veröffentlicht werden.

8. RAUCHEN

  1. Das Rauchen, inkl. E-Zigaretten und Vapes, ist im gesamten Gebäude nicht gestattet.
  2. Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände inkl. dem eingezäunten Außenbereich des FEZ-Berlin ist das Rauchen nur in den gekennzeichneten Raucherbereichen erlaubt.

9. HAFTUNG

  1. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt. Der Veranstalter haften nicht für beschädigte, verloren gegangene, gestohlene oder sonst abhanden gekommene Gegenstände. Die Benutzung der Garderobe erfolgt auf eigene Gefahr.

10. NUTZUNGSRECHTE, WERBERECHTE

  1. Der Besucher erklärt sich mit dem Betreten des Messegeländes unwiderruflich damit einverstanden, dass von ihm Fotos und Bild-/Tonaufnahmen während der Veranstaltung hergestellt werden, die unentgeltlich für die Berichterstattung sowie zukünftige Bewerbung der Veranstaltung in allen Medien umfassend benutzt werden dürfen. Er erklärt sich ebenso einverstanden, dass mit diesem Material Sponsoring-Akquise betrieben werden darf. Die Zustimmung bezieht sich nur auf beiläufige oder beiwerkartige Aufnahmen des Besuchers während des Veranstaltungsmitschnitts / der Veranstaltungsaufnahmen.

11. DATENSCHUTZ

  1. Die Veranstalter speichert und verarbeitet die vom Ticketkäufer angegebenen Daten für die Zwecke der beiderseitigen Vertragserfüllung. Der Veranstalter darf die Daten nur zum Zwecke der Information des Besuchers verwenden (z. B. Veranstaltungsinformationen, Newsletter, etc.).

12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit eine Gerichtsstandvereinbarung zulässig ist, ist der Gerichtsstand Berlin. Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein sollten oder werden, wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinflusst. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken. In diesen Fällen ist die rechtsunwirksame Bestimmung bzw. die Vertragslücke durch eine solche rechtsgültige Bestimmung zu ersetzen, die dem von den Parteien mit der unwirksamen bzw. übersehenen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

 

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Substantiven das generische Maskulinum verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter und die verkürzte Sprachform beinhaltet keine Wertung.