AGB's für Besuchende

der SUPERBOOTH Veranstaltungen (Superbooth Berlin GmbH) - Stand 14.01.2025

 

1. TICKETS

  1. Mit Kauf eines Tickets für SUPERBOOTH werden die Ticketkäufer*innen sowie die Superbooth Berlin GmbH als Veranstaltende Vertragspartner*innen. Der Eintritt zu SUPERBOOTH ist limitiert. TixforGigs (Fluffy Clouds GmbH & Co. KG) ist beauftragter Ticketing-Partner der Superbooth Berlin GmbH und führt sämtliche Zahlungsdienstleistungen aus.
  2. Die erworbene Eintrittskarte darf nicht weiterverkauft werden. Auch eine Verwendung zu Verlosungszwecken und/oder zur Durchführung von Gewinnspielen ist ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Veranstaltenden untersagt. Ein Verstoß führt zum entschädigungslosen Verlust der Eintrittsberechtigung.
  3. Bei Verlust des Tickets erfolgt kein Ersatz.

2. ZUTRITT, VERHALTEN UND SICHERHEITSKONTROLLEN

  1. Personen unter 18 Jahren dürfen die Veranstaltung nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten besuchen. Die Veranstaltenden können eine Altersprüfung verlangen.
  2. Der Einlass ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte erlaubt, die beim Betreten des Geländes vorgezeigt wird. Im Austausch für das Ticket erhalten die Besuchenden ein Armbändchen, das während des Events getragen werden muss. Das Armbändchen muss vorgezeigt werden, wenn das Personal danach fragt.
  3. Zudem ist der Zutritt nicht gestattet, wenn Kleidung getragen wird oder diskriminierendes Verhalten gezeigt wird, die menschenverachtende oder diskriminierende Aussagen bezüglich Geschlechts und Geschlechtsidentität, Ethnie, Religion, Herkunft, Hautfarbe, religiöser Überzeugung, Sexualität, sozioökonomischer Klasse, Behinderung, Körperformen und typen oder Alter signalisiert. Es dürfen auch keine verbotenen Gegenstände wie Glasbehälter, Drohnen, pyrotechnische Gegenstände, Fackeln, Waffen oder Tiere mitgeführt werden. Darüber hinaus ist ein Zutritt nicht möglich, wenn Besuchende sich weigern, sich Taschen- oder Sicherheitskontrollen durch das Personal zu unterziehen.
  4. Die Besuchenden haben im Falle des Nichteinlasses trotz gültiger Karte das Recht auf Erstattung des Ticketpreises, es sei denn, es besteht ein wichtiger Grund für die Einlassverweigerung, insbesondere die vorbenannten Gründe beim Punkt 2.3. In diesem Falle ist eine Rückgabe des Tickets oder eine Erstattung des Ticketpreises nicht möglich. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, es sei denn, die Veranstaltenden handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig.
  5. Wer das Gelände verlässt, erhält Wiedereinlass, wenn die Eintrittsberechtigung (zum Beispiel durch ein unbeschädigtes Armbändchen) vorgezeigt wird.
  6. Die Veranstaltenden übernehmen keine Verantwortung für die Beaufsichtigung von Personen, die aufgrund ihres geistigen oder körperlichen Zustands Betreuung benötigen.

3. HAUSRECHT, VERBOTE

  1. Auf dem Event-Gelände steht den Veranstaltenden die Wahrnehmung und Ausübung des Hausrechts jederzeit zu. Den Anweisungen der Veranstaltenden, von diesen beauftragten Dritten, des Sicherheitspersonals und der Polizei ist im Vorfeld, während und im unmittelbaren Anschluss an ein Event stets und unverzüglich Folge zu leisten.
  2. Verkauf und/oder Werbung sind den Besuchenden auf dem Gelände verboten, es sei denn, sie wurden vorher schriftlich mit den Veranstaltenden abgestimmt. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
  3. Ein Verstoß gegen die Anweisungen der Veranstaltenden, von diesen beauftragten Dritten, des Sicherheitspersonals oder gegen den Verhaltenskodex, der auf unserer Website unter dem Link 'Antidiskriminierungserklärung & Verhaltenskodex' im Footer einsehbar ist, kann – je nach Schwere des Verstoßes – zu einer Zutrittsverweigerung oder einem Verweis vom Event-Gelände führen. Besucher*innen können insbesondere vom Event-Gelände verwiesen oder der Zutritt verweigert werden, wenn sie das Event stören und/oder andere Teilnehmende belästigen, sowie in den Situationen, die in Ziffer 2.3 aufgeführt sind.
  4. Im Fall einer berechtigten Zutrittsverweigerung oder des berechtigten Verweises besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Der Ticketpreis wird in diesen Fällen nicht erstattet.

4. VERSCHIEBUNG/ VERLEGUNG DER VERANSTALTUNG UND PROGRAMMÄNDERUNG

  1. Die Veranstaltenden behalten sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern oder die Einlasszeiten anzupassen. Besetzungs- und Programmänderungen berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag, zur Rückgabe der Karten oder zur Minderung des Kaufpreises. Die Veranstaltenden haben keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und den Inhalt der Darbietung der Künstler*innen.
  2. Aufgrund höherer Gewalt behalten sich die Veranstaltenden vor, die Veranstaltung zeitlich zu verschieben. Bei Abbruch der Veranstaltung aufgrund behördlicher Anordnung oder höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückvergütung. Sollte eine bereits laufende Veranstaltung abgebrochen werden müssen, kann kein Ersatz gewährt werden.

5. LAUTSTÄRKE, HÖRSCHUTZ

  1. Besuchende der Veranstaltung wird empfohlen, geeigneten Hörschutz mit sich zu führen. Eine Haftung der Veranstaltenden für auftretende Hörschäden aufgrund mangelnder Vorsorge ist ausgeschlossen, es sei denn, die Veranstaltenden handeln grob fahrlässig oder vorsätzlich oder haben ihre Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt.

6. GETRÄNKE UND LEBENSMITTEL

  1. Getränke werden auf dem Veranstaltungsgelände ausgegeben. Auf dieses Geschirr besteht ein Pfand. Bitte denkt an die Umwelt und entsorgt Müll in den dafür vorgesehenen Behältnissen.
  2. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist untersagt.
  3. Beim Kauf von Speisen und Getränken entstehen vertragliche Beziehungen zum jeweiligen Gastronom*in, nicht jedoch zu den Veranstaltenden.

7. FOTOS UND TONAUFNAHMEN

  1. Das Fotografieren auf dem Gelände ist nur durch Handys mit Kamerafunktion und nur für den privaten Gebrauch erlaubt.
  2. Jedwede Verwendung von Bild- und Tonaufnahmen zu gewerblichen Zwecken ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Veranstaltenden unzulässig. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung ist eine Vertragsstrafe von € 10.000 verwirkt. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.
  3. Während der Veranstaltung werden zahlreiche Foto- und Filmaufnahmen angefertigt, die potenziell zum Zwecke der Veranstaltungsberichterstattung, Nachberichterstattung und allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit in verschiedenen Medien veröffentlicht werden.

8. RAUCHEN

  1. Das Rauchen ist im gesamten Gebäude nicht gestattet.
  2. Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände inkl. dem eingezäunten Außenbereich des FEZ-Berlin ist das Rauchen nur in den gekennzeichneten Raucher*innenbereichen erlaubt.

9. HAFTUNG

  1. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit die Veranstaltenden, ihre gesetzlichen Vertreter*innen oder ihre Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.Die Veranstaltenden haften nicht für beschädigte, verloren gegangene, gestohlene oder sonst abhanden gekommene Gegenstände. Die Benutzung der Garderobe erfolgt auf eigene Gefahr.

10. NUTZUNGSRECHTE, WERBERECHTE

  1. Die Besuchenden erklären sich mit dem Betreten des Messegeländes unwiderruflich damit einverstanden, dass von ihnen Fotos und Bild-/Tonaufnahmen während der Veranstaltung hergestellt werden, die unentgeltlich für die Berichterstattung sowie zukünftige Bewerbung des Events in allen Medien umfassend benutzt werden dürfen. Sie erklären sich ebenso einverstanden, dass mit diesem Material Sponsoring-Akquise betrieben werden darf. Die Zustimmung bezieht sich nur auf beiläufige oder Beiwerk-artige Aufnahmen der Besuchenden während des Veranstaltungsmitschnitts / der Veranstaltungsaufnahmen.

11. DATENSCHUTZ

  1. Die Veranstaltenden speichern und verarbeiten die vom Ticketkäufer*in angegebenen Daten für die Zwecke der beiderseitigen Vertragserfüllung. Die Veranstaltenden dürfen die Daten nur zum Zwecke der Information der Besuchenden verwenden (z. B. Veranstaltungsinformationen, Newsletter, etc.).

12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit eine Gerichtsstandvereinbarung zulässig ist, ist der Gerichtsstand Berlin. Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein sollten oder werden, wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinflusst. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken. In diesen Fällen ist die rechtsunwirksame Bestimmung bzw. die Vertragslücke durch eine solche rechtsgültige Bestimmung zu ersetzen, die dem von den Parteien mit der unwirksamen bzw. übersehenen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.